Sachverständigenprüfung für Öltanks in den Regionen Bruchsal und Bretten
Kellertanks und unterirdische Tanks müssen ab einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern regelmäßig von einem zugelassenen Sachverständigen geprüft werden. Der Sachverständige erstellt dazu ein Gutachten und leitet es an das zuständige Landratsamt oder die jeweils zuständige Wasserschutzbehörde weiter.
Unsere Einzugsgebiete:
Forst, Bruchsal, Karlsdorf-Neuthard, Bretten, Knittlingen, Bad Schönborn, Östringen, Kraichtal, Eppinngen und Gondelsheim sowie die nähere Umgebung.
Gesetzliche Vorgaben zur Sachverständigenprüfung
In der Regel muss die Sachverständigenprüfung alle 5 Jahre erfolgen, für Tankanlagen in Wasserschutzgebieten alle 2 ½ Jahre. Die Behörde kann zudem jederzeit die Prüfung anordnen, falls Bedarf besteht.
Wenn Sie Ihren Erdtank in der Region Bruchsal oder Bretten stilllegen möchten oder eine Kellertankanlage ab 10.000 Litern Fassungsvolumen, müssen Sie nach den Arbeiten ebenfalls eine Prüfung durch einen Sachverständigen durchführen lassen. Ein weiterer Fall, der die Prüfung erforderlich macht, ist die Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten Tankanlage.
Vorgehensweise bei der Prüfung
Die Sachverständigenprüfung bei Erdtank und Kellertank läuft ähnlich ab, es gibt jedoch einige Unterschiede:
Ablauf beim Erdtank:
Als erstes öffnen wir die Schachtabdeckung und prüfen die Beschaffenheit der Schachtabdeckung. Bei befahrbaren Flächen ist wiederum die Belastbarkeit des Deckels ein wichtiges Prüfelement. Bei den folgenden Prüfungsschritten werden der Tankdomdeckel, die Armaturen im Domschacht, die Überfüllsicherung (der Grenzwertgeber) und die Dichtheit der Anschlussgarnitur der Kupferleitungen überprüft.
Besitzt der Tank ein Leckanzeigegerät mit Flüssigkeitsüberwachung, dann prüft unser Sachverständiger den Durchfluss am Prüfhahn. Bei einem Tank mit Kunststoff-Innenhülle müssen die Anschlüsse der Vakuumleitungen am Tank sowie der weitere Verlauf der Leitungen bis zum Leckanzeiger geprüft werden. Zum Schluss steht die Dichtheitsprüfung der ölführenden Leitungen am Tankdomschacht-Anschluss an. Das ist auch möglich, wenn die Leitungen nicht einsehbar sind. In dem Fall erfolgt die Prüfung durch eine Druckprobe.
Um die Sachverständigenprüfung endgültig abschließen zu können, ist noch eine Begutachtung von Leitungen, Armaturen und Leckanzeiger im Gebäude erforderlich. Hier stehen vor allem Verlauf und Anschluss der Ölleitungen des Ölfilters und die Leckanzeigerfunktion im Fokus.
Ablauf beim Kellertank:
Da beim Kellertank der Zustand der Einstiegstür zum Tankraum eine große Rolle spielt, insbesondere deren Feuerbeständigkeit und selbstständiges Schließen, wird sie als erstes überprüft. Danach prüft der Sachverständige die Beschaffenheit des Auffangraums. Dazu gehört u.a. die Prüfung aller Anstrichflächen im Raum und der vorgeschriebenen Hohlkehlen in den Wandübergängen. Außerdem achtet der Prüfer auf Einbauten und Rohrdurchführungen, denn diese sind im Auffangraum nicht zulässig.
Im Anschluss erfolgt wie beim Erdtank die Kontrolle der Ölleitungen, der Rohrleitungen und des Grenzwertgebers. Zusätzlich dazu wird beim Kellertank die Existenz einer Hebesicherung am höchsten Punkt der Rohrleitung sowie das Vorhandensein einer Überdrucksicherung überprüft.
Bei beiden Tankarten erstellt der Sachverständige ein Prüfgutachten/einen Prüfbericht. Der Bericht wird an die jeweils zuständige Behörde und den Betreiber weitergeleitet.
Wichtige Anmerkung:
Kellertanks und Erdtanks sind prüfpflichtig und müssen daher in den oben genannten Zeiträumen durch einen Sachverständigen geprüft werden. Ansonsten machen Sie sich strafbar. Auch „nicht gemeldete“ Anlagen erfordern eine Prüfung. Wenn Sie die Prüfungen nicht in den geforderten Zeitabständen beauftragen und es kommt zu einem Ölschaden, dann springt die Versicherung nicht ein.
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Zögern Sie nicht. Wir helfen Ihnen gerne!